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Was bedeutet „EU-Berufskraftfahrer“?

Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klassen erforderlich ist: C|CE, C1|C1E und D|DE (Linie < 50 km), D1|D1E, D|DE müssen ab dem 10. September 2009 (C-Klassen) eine Grundqualifikation bzw. eine beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung nachweisen. 

Welche Ausbildungsarten zum „EU-BKF“ (NEUERWERB) gibt es für den Personen- und Güterverkehr?

1. über eine „Ausbildung“:

›     Berufskraftfahrer
›     Fachkraft im Fahrbetrieb
›     Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung

2. über die „Grundqualifikation“:

›     Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
›     Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung!
›     theoretische Prüfung 240 Min., praktische Prüfung 210 Min.

3. über die „Beschleunigte Grundqualifikation“

›     Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive
      10 Fahrstunden
›     Vorbesitz der entsprechenden Fahrererlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!
›     theoretische Prüfung 90 Min., keine praktische Prüfung
›     wer bereits eine Grundqualifikation für Güter- oder Personenverkehr besitzt und die
      Grundqualifikation auf Güter- oder Personenverkehr erweitern möchte, muss nur 35
      Stunden (inkl. Praxis) besuchen und nur die theoretische Prüfung machen
 

Welche Anforderungen müssen in den einzelnen Ausbildungsarten erfüllt werden?

Bei der „Grundqualifikation“:

›     Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die
      Grundqualifikation im Inland erwerben
›     nur mit Besitz der Fahrerlaubnis
›     die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich
›     erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen
      Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer oder
›     Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer(in)“ oder
      „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem
       vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit 
       Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
›     für die Prüfung ist keine Teilnahme an einer Lehrveranstaltung Pflicht
›     für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis Voraussetzung
 

Bei der „Beschleunigten Grundqualifikation“:

›     Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die
      Grundqualifikation im Inland erwerben
›     Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
›     Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten
      Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden)
›     erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 min) bei einer für den Wohnsitz des/r
      Bewerber/in zuständigen Industrie- und Handelskammer
›     bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden
›     für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht erforderlich
  

Welches Mindestalter gilt für welche Fahrerlaubnis und wie kann ich sie erwerben?

Güterkraftverkehr

Klasse
 
Ausbildung „Berufskraftfahrer“ / Fachkraft im Fahrbetrieb / vergleichbarer Ausbildungsberuf
 
Grundqualifikation

 
beschleunigte
Grundqualifikation
C
 
18 Jahre
 
18 Jahre
 
21 Jahre
 
CE
 
18 Jahre
 
18 Jahre
 
21 Jahre
 
C1
 
18 Jahre
 
18 Jahre
 
18 Jahre
 
C1E
 
18 Jahre
 
18 Jahre
 
18 Jahre
 
 

 
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